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Regeln für nachbarschaftliche Beziehungen
verfasst 1984

Artikel 1
Diese internen Regelungen behandeln die guten nachbarschaftlichen Beziehungen und den angemessenen Gebrauch und die Benutzung aller Einrichtungen, Anlagen und sonstiger Gemeinschaftsobjekte. Diese Regeln sind für alle Eigentümer,Mieter und Bewohner verbindlich.


Artikel 2
Die Eigentümerversammlung ist berechtigt, die erforderlichen Anweisungen zu geben und Entscheidungen zu treffen, um immer die Moral und die Grundsätze der privaten Wohnanlage zu erhalten


Artikel 3
Den Eigentümern ist es nicht erlaubt weder die Aussenfassade der Bungalows noch den Anstrich zu verändern oder Objekte anzubringen, die das architektonische Aussehen verändern könnten. Sollte es notwendig sein eine Reparatur auszuführen, so entscheidet die Gemeinschaftsversammlung darüber und gibt die Zustimmung wenn das Gesamtbild erhalten bleibt.
Bitte bedenken Sie, wenn Sie ihr Haus streichen, sollte die Farbe sein:
Weiß: für Nr. 48-57, 63-67, 73-78,
Beige: für Nr. 58-62, 68-72, 79-85,

Mar Liso Con Antimoho 15L = €54:14 (white)

Mar Liso 504 - MARFILA/A 15L = €57:60 (beige)

VALTOR tiendas de pintura,

C/Setla 1 , Denia tel: 96-642-78-05


Markise: Grün
Gitter: Schwarz
Klima-Anlage: diskret angebracht


Artikel 4
Es ist ausdrücklich verboten, die Wäsche an von außen sichtbaren Stellen aufzuhängen.


Artikel 5
Es ist verboten im Inneren der Bungalows störende, ungesunde und gefährliche Arbeiten zu verrichten sowie Haustiere zu halten, die nicht den geltenden Gesundheits-bestimmungen oder den polizeilichen Vorschriften entsprechen.


Artikel 6
In den Gemeinschaftsanlagen, d.h. Swimming-Pool, Garten, Wege und Zugang zur Anlage wird für eine notwendige und ausreichende Beleuchtung gesorgt.


Artikel 7
Es besteht Parkverbot auf den Zufahrtswegen zu den Bungalows der Gemeinschaft,außer zum Be- und Entladen.


Artikel 8
Um die Ruhe und den Frieden der Eigentümer zu garantieren, sind störende Geräusche sowohl in den Häusern als auch in den Gemeinschaftsanlagen zu vermeiden.


Artikel 9
Das Grundstück hinter der Gemeinschaft, das der Firma PROMOCIONES DENIA, S.L. gehört, wird vorläufig als Spielplatz genutzt und ist für alle Eigentümer und Mieter zugänglich.

Artikel 10
Das Pflanzen oder Ersetzen von Bäumen oder anderen Pfanzen im Garten ist ohne Genehmigung des
1. Vorsitzenden verboten.


Artikel 11
Für die Verletzung der Voschriften eines jeden Artikels dieser Regelung (Swimming-Pool, Garten usw.), wird vorbehaltlich des entstandenen Schadens ein Bussgeld von 200 € bis 5.000 € von der Eigentümergemeinschaft verhängt. Das Geld fließt in die Kasse der Gemeinschaft.

GARTENORDNUNG

  1. Werfen Sie weder Papier noch Plastiktüten weg, damit der Garten immer einen ordentlichen Anblick für die gesamte Gemeinschaft bietet.
  2. Alle Eigentümer sind verpflichtet, den Müll von 20.00 Uhr ab in Plastiktüten in die Container am Ende der Strasse zu bringen.
  3. Die Eltern werden aufgefordert, ihren Kindern die Verhaltensregeln zu erklären und sich zu vergewissern, dass sie diese einhalten.
  4. Im Garten sind keine Ballspiele, Fussball, Tennis etc. erlaubt.
  5. Mögliche Mieter müssen diese Regeln einhalten, wofür der Besitzer des vermieteten Bungalows verantwortlich ist.
  6. Es ist verboten, dass die Haustiere frei im Garten herumlaufen, um zu verhindern, dass sie ihre Notdurft dort verrichten.

7.Die Bewohner werden daran erinnert, dass die Einhaltung dieser Regeln, das korrekte Benutzen des gemeinsamen Eigentums etc. verpflichtend für alle ist. Aus diesem Grund müssen Sie dazu beitragen, dass die hier aufgelisteten Regeln eingehalten werden , um das gute und erfolgreiche Zusammenleben unter den Nachbarn zu gewährleisten.

VORSCHRIFTEN FÜR DEN POOL
1. Da alle den Pool benutzen können, muss die korrekte Benutzung durch alle Anwohner gewährleistet sein.
2. Folgende Regeln müssen strickt eingehalten werden, damit der Pool gut funktioniert und das Wasser und die Pumpen in einwandfreiem Zustand erhalten werden.
    a) Luftmatratzen sind im Pool nicht gestattet.
    b) Die Personen mit langen Haaren müssen Badehauben tragen.
    c) Für eine gute Wartung und Hygiene:
Benutzen Sie vor dem Baden die Duschen.
Bringen Sie den Kindern bei, nicht in den Pool zu urinieren und verhindern Sie, dass sie dies tun.
Vergewissern Sie sich vor dem Baden, dass Sie weder Sand noch Sonnenöl auf dem Körper haben.
3. Die nicht hier wohnenden Personen dürfen den Pool nicht benutzen, selbst wenn sie Besucher von Anwohnern sind.
4. Während der Ruhezeiten müssen laute oder störende Geräusche vermieden werden:
- vor 10.00 Uhr
- zwischen 15.00 und 17.00 Uhr
- nach 24.00 Uhr.
5. Tiere sind am und im Pool nicht gestattet.
6. Aus hygienischen Gründen ist es nicht gestattet, den Rand des Pools mit Schuhen zu betreten.
7. Der Pool kann von Ostern bis Oktober benutzt werden, solange nichts Gegenteiliges einstimmig beschlossen wird.
Ausserdem wird darum gebeten, dass alle Anwohner dazu beitragen, dass die Personen, die nicht hier wohnen, sich den Vorschriften anpassen. Sie können selbst mit diesen Personen reden oder den Vorsitzenden der Gemeinschaft oder den Verwalter informieren.

 

Endlich, die wichtigste Regel für alle!
“Gesunden Menschenverstand walten lassen!“
Danke für Ihr Verständnis Mike T.